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Politik:
Hess: Islamistische Gefährder abschieben oder längerfristig in Gewahrsam nehmen

Gauland: Steinmeier darf zum Attentat von Dresden nicht länger schweigen

Zu den Reaktionen auf den Mord an einem Deutschen durch einen Islamisten aus Syrien teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:
„Während in Frankreich Staatspräsident Macron auf der Trauerfeier für den von einem Islamisten ermordeten Lehrer Samuel Paty eine bewegende Rede gehalten hat, schweigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu dem islamistischen Anschlag in Dresden. Das ist umso verstörender, da Steinmeier sich am Dienstag in einem Brief an Macron ‚tief erschüttert und bewegt‘ angesichts der Ermordung Samuel Patys gezeigt hat. Warum kommen dem Bundespräsidenten diese Worte nicht über die Lippen, nachdem bekannt geworden ist, dass ein Landsmann durch einen Islamisten ermordet wurde?

Viele Bürger sind angesichts dieses brutalen Mordes und der Tatsache, dass der Staat den Ermordeten nicht schützen konnte, obwohl den Sicherheitsbehörden die Gefährlichkeit des Täters bekannt war, verunsichert und suchen nach Orientierung. In dieser Situation darf ein Staatsoberhaupt nicht schweigen. Es muss an den Zusammenhalt der Gesellschaft appellieren und zum entschlossenen Kampf gegen den Islamismus aufrufen. Schweigen ist in dieser Situation keine Option.“
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Beatrix von Storch: „Rot-rot-grüne Gleichmacherei ist dank AfD zum zweiten Mal gescheitert“

Brandenburgs Paritätsgesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen verstößt gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hatte das Gesetz auf Antrag der AfD überprüft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:
"Parität bedeutet Geschlechterapartheid. Mit dem Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts ist die Trennung im Wahlrecht zwischen Männern, Frauen und noch dazu "Diversen" jetzt endgültig tot. Und das ist auch gut so. Nachdem ein linkes Paritätsgesetz zum zweiten Mal (nach Thüringen) für verfassungswidrig erklärt wurde, sollte Rot-Rot-Grün endlich die Botschaft verstanden haben: Eine sozialistische Ergebnis-Gleichmacherei verstößt gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung. Frauen und Männer sind in Deutschland gleichberechtigt. Die AfD als Rechtsstaatspartei hat mit diesem Urteil erneut einen großen Erfolg gegen rot-rot-grüne Verfassungsfeinde erzielt und gegen die Feinde der Gleichberechtigung.“
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Hess: Islamistische Gefährder abschieben oder längerfristig in Gewahrsam nehmen

Der Messermörder von Dresden ist als islamistischer Gefährder von den Sicherheitsbehörden observiert worden, wegen seiner kürzlich erfolgten Entlassung aber nicht rund um die Uhr. So konnte er zwei Touristen mit dem Messer attackieren und einen von ihnen ermorden. Dazu erklärt Martin Hess, stellv. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
„Die Behörden haben den syrischen Gefährder trotz seiner Einstufung nicht lückenlos observiert. Dieser schwerwiegende Fehler muss aufgearbeitet werden. Klar ist aber schon jetzt: Die Beobachtung ist kein geeignetes Mittel, um Terroristen unschädlich zu machen, die einen Anschlag begehen wollen. Selbst beobachtete Gefährder lassen sich nicht bei der Ausführung ihrer Terroranschläge stoppen. Jetzt muss verhindert werden, dass weitere Unschuldige den Attacken islamistischer Gefährder zum Opfer fallen. Dazu sind endlich die Forderungen der AfD-Fraktion umzusetzen. Ausländische Gefährder müssen umgehend in Abschiebehaft genommen und schnellstmöglich abgeschoben werden. Deutsche Gefährder sind längerfristig in Gewahrsam zu nehmen, bis sie erwiesenermaßen keine Gefahr mehr für Leben und Gesundheit der Bürger darstellen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist immer höherwertig als die Freiheit erkannter und verifizierter Gefährder.“

Eingetragen am 24.10.2020 um 18:28 Uhr.
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