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Braun: Union brüskiert aus taktischen Gründen die prominenteste DDR-Bürgerrechtlerin
Vera Lengsfeld wurde als Kuratoriumsmitglied des DIMR vom Bundestag abgelehnt.
„Nur weil Vera Lengsfeld von der AfD-Fraktion aufgestellt worden ist, wurde sie vom Plenum des Deutschen Bundestages mit großer Mehrheit abgelehnt.“ Jürgen Braun, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sieht in der Ablehnung einen Affront, der weit über Parteigrenzen hinausreicht: „Frau Lengsfeld gehört zu den profiliertesten und wichtigsten CDU-Mitgliedern aus der früheren DDR. Sie wurde heute von ihrer eigenen Partei verraten. Die Abgeordneten der CDU stimmten, bis auf eine Enthaltung, geschlossen gegen Frau Lengsfeld.“
Lengsfeld trat als Kuratoriumsmitglied des Deutschen Instituts für Menschenrechte an. Braun kritisiert: „Aus rein parteipolitischen Gründen haben die anderen Fraktionen die prominente DDR-Bürgerrechtlerin brüskiert. Das ist eine Missachtung der DDR-Bürgerrechtsbewegung, die ihresgleichen sucht. Nach dem eindeutigen Wählerwillen steht der AfD-Fraktion als drittgrößter Fraktion des Bundestages dieses Vorschlagsrecht zu. Die anderen Fraktionen missachten hier also den Willen des Souveräns, des Volkes. Nach der Missachtung der beiden herausragenden Kandidaten der AfD-Fraktion für den Deutschen Ethikrat ist das ein weiterer Tiefpunkt im Umgang der etablierten Parteien mit den demokratischen Grundregeln.“
Braun weiter: „Niemand hat einen solchen Lebensweg wie diese Frau, niemand kann sensibler sein für die Wahrung der Menschenrechte als Vera Lengsfeld. 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ist ihre Kandidatur ein Signal gegen das Vergessen des zweifachen totalitären Schreckens auf deutschem Boden.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Spangenberg: Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sofort beenden
In der verbundenen Debatte am 07.05.2020 wurde in einer ersten Beratung der Gesetzentwurf der Regierungskoalition "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der Antrag der AfD-Fraktion hierzu behandelt.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt: „Am 25. März 2020 wurde im Bundestag über das von der Bundesregierung eingebrachte ‚Erstes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ abgestimmt und dieses beschlossen. Gleichzeitig wurde auch nach dem somit geänderten § 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2, eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.
Damit wurde dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach dem IfSG eine hohe Anordnungs- und Verfügungsmöglichkeit eingeräumt, und es erhielt Befugnisse zur Einschränkung von zahlreichen Bürgerrechten.
Es fehlen jedoch sowohl in diesem Ersten Gesetz wie auch in der Gesetzesbegründung Definitionen, woran eine derartige Notlage festzustellen ist. Am 17. April hat der Bundesgesundheitsminister auf einer Pressekonferenz erklärt, dass das Wachstum der Neuinfektionen nun linear und der Ausbruch inzwischen beherrschbar sei. Namhafte Virologen erklärten, dass rasche und deutliche Lockerungen der Einschränkungen und eine neue Strategie im Umgang mit dem neuen CORONA-Virus nötig seien und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Notwendigkeit nicht besteht. Gegen die Einschränkung der Freiheitsrechte friedlich stattfindende Demonstrationen werden mit massiven Polizeieinsätzen aufgelöst. Kanzlerin Merkel möchte den jetzigen Zustand der Einschränkungen von Bürgerrechten und Sondermaßnahmen am liebsten noch lange beibehalten. Würden die Bundesländer nicht in großen Schritten voran gehen, kämen keine Lockerungen und Erleichterungen für die Bürger zustande.
Nun stellt die Regierungskoalition ein "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vor, kurz Bevölkerungsschutzgesetz. Darin sind wieder zahlreiche verschiedene Gesetzesänderungen geplant, unter anderem nochmals im Infektionsschutzgesetz.
Schon im ersten Gesetzentwurf ist der Versuch enthalten, dass die Bundesregierung selbst die Feststellung einer epidemischen Lage treffen kann – ohne Bundestag und Bundesrat.
Besonders umstritten ist bekanntermaßen der nunmehr zweifache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Immunisierten und Nicht-Immunisierten einzuführen und eine indirekte Nötigung sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren.
Das wurde von der einbringenden Koalition zwar zurückgenommen nach erheblichem Widerstand.
Wir beantragen, dass der Deutsche Bundestag feststellt, dass nach § 5 des IfSG, die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen und nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufgehoben wird.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sofort zu beenden. Eine Grundrechtseinschränkung wird es mit der AfD-Fraktion nicht geben, auch wenn dies immer wieder versucht wird.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Münzenmaier: Schluss mit der Salamitaktik – sofortige Aufhebung des Shutdown
Zu den aktuellen Lockerungen der Corona-Beschränkungen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag
„Die Salamitaktik, mit der Bund und Länder scheibchenweise die Einschränkungen des Corona-Shutdowns zurücknehmen, ist unnötig und sachlich nicht nachvollziehbar. Während die Öffentlichkeit mit permanenten Diskussionen über ständig wechselnde Teilaspekte beschäftigt wird, müssen Gewerbetreibende und Arbeitnehmer, Selbständige und Firmeninhaber in allen möglichen Branchen immer noch um ihre Zukunft bangen.
Auch die jetzt beschlossenen Lockerungen bleiben vielfach ohne Not auf halbem Wege stecken. Die fortbestehenden, teils gravierenden Einschränkungen und Ausnahmen wirken oftmals willkürlich, die zeitliche Streckung über viele Wochen hinweg ist inhaltlich kaum zu begründen. Trotz des enormen volkswirtschaftlichen Schadens, den der Shutdown bereits angerichtet hat und weiter anrichtet, erfolgt das Wiederanfahren der Wirtschaft nur mit angezogener Handbremse.
Immer deutlicher stellt sich heraus, dass der flächendeckende und praktisch vollständige Shutdown ein wenig effizientes Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist. Es gibt wirksamere und differenziertere Mittel, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die sofortige Aufhebung des Shutdown wäre schon vor Wochen möglich gewesen. Sie ist jetzt erst recht das Gebot der Stunde.
Miillionen Menschen brennen darauf, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren, ihre Geschäfte wieder zu öffnen und ihre Unternehmen zu retten und wieder in Schwung zu bringen. Die Politik muss ihnen das, unter Einhaltung grundlegender Hygieneregeln und notwendiger Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz, endlich ermöglichen. Nicht die Lockerungen, die Einschränkungen der bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten sind begründungspflichtig.“ |