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Nachrichten aus Eisenhüttenstadt: Stadt sagt ihre geplanten Veranstaltungen bis Pfingsten ab

- Rückerstattungen für Eintrittsgeld zur 28. Tanzwoche
- Kitas und Horte mit jeweiliger Notbetreuung ab Mittwoch
- Sporthallen und Sportplätze der Stadt sofort gesperrt
- Stadt Eisenhüttenstadt schließt städtische Einrichtungen
- Geplante Einwohnerversammlung am 1. April 2020 fällt aus
- Stadt sagt ihre geplanten Veranstaltungen bis Pfingsten ab


Rückerstattungen für Eintrittsgeld zur 28. Tanzwoche

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat zusammen mit dem Friedrich-WolfTheater eine Regelung zur Rückerstattung der Eintrittskarten für die abgesagte 28. Tanzwoche (13. bis 29. März 2020) getroffen. Diese Regelung enthält im Einzelnen:
1. Personen, die eine Eintrittskarte erworben haben, werden gebeten, sich im Falle der Rückerstattung an die Vorverkaufskasse zu wenden, in welcher sie die Karten gekauft haben. Der TOR übernimmt die Rückzahlungen für die Tickets, die in der Touristeninformation (TI) gekauft wurden. Online gebuchte Karten sind davon ausgenommen. Die Regulierung muss in diesem Fall direkt mit dem Onlineservice abgewickelt werden. 2. Die Rückzahlung soll im bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass die jeweiligen Tickets in der TI vorgelegt werden und eine entsprechende Belegunterlage ausgefüllt wird. Die Angabe von Name, Vorname und Anschrift sowie Bankverbindung ist erforderlich. Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen weisen wir hin. Die Belegunterlage liegt in der TI aus. 3. Der TOR wird mit den Rückzahlungen am 18.März 2020 beginnen.
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Kitas und Horte mit jeweiliger Notbetreuung ab Mittwoch

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat für ihre Kitas und Horte ab Mittwoch, 18. März 2020, folgende Regelung getroffen: Alle Kitas und Horte werden auf eine Notfallbetreuung umgestellt. Wer unter diese fällt, wird auf der Grundlage der Regelungen zur Notfallbetreuung des Landes Brandenburg entschieden.
Danach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
• im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter, • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, • Rechtspflege, • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche, • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft, • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigten in oben genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu erhalten die Eltern von den Einrichtungen ein Antragsformular, das von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von den jeweiligen Arbeitgebern bestätigt werden muss. Auf dieser Grundlage wird die Entscheidung zur Notfallbetreuung des Kindes ab kommenden Mittwoch in der Kita oder im Hort getroffen werden.
Die Eltern werden um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten und können sich mit weiteren Fragen zur Notfallbetreuung ihrer Kinder an die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen wenden.
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Sporthallen und Sportplätze der Stadt sofort gesperrt

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt sperrt per sofort vom heutigen Tag, 16.März 2020, die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Eisenhüttenstadt für die Nutzung, somit auch zu Trainingszwecken, bis auf Widerruf
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Stadt Eisenhüttenstadt schließt städtische Einrichtungen

Eisenhüttenstadt. Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus‘ verfügt die Stadt Eisenhüttenstadt, dass folgende Einrichtungen sofort für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen sind:
- die Stadtbibliothek - das Städtische Museum - das Inselbad - das Stadtarchiv Eisenhüttenstadt - Friedrich-Wolf-Theater
Diese Anweisungen gelten bis auf weiteres und bis auf Widerruf. Aktuelle Entwicklungen zum Thema Corona-Virus-Eindämmung in der Stadt Eisenhüttenstadt enthält die städtische Internetseite unter der Adresse www.eisenhuettenstadt.de.
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Geplante Einwohnerversammlung am 1. April 2020 fällt aus

Eisenhüttenstadt. Die für das erste Quartal am 1. April 2020 geplante Einwohnerversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt im Ortsteil Schönfließ fällt wegen der Corona-Lage aus. Wann sie nachgeholt wird, dazu wird zu einem gegebenen Zeitpunkt informiert werden.
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Stadt sagt ihre geplanten Veranstaltungen bis Pfingsten ab

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat entschieden, ihre Veranstaltungen bis vorerst einschließlich Pfingsten 2020 abzusagen. Darunter fallen der „Zukunftstag“ am 26. April 2020, die „Kinder-Musik-Werkstatt“ am 26. Mai 2020, das „AXEL“-Musikfestival – beides auf der Freilichtbühne – und das Kanalfest 2020.
Zudem müssen auch die für den 11. April 2020 im Tiergehege geplanten „Bunten OsterÜberraschungen vorerst abgesagt werden.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Absagen geplanter Veranstaltungen notwendig werden. Die aktuellen Informationen stehen auf der Homepage der Stadt zur Verfügung: www.eisenhuettenstadt.de.

Eingetragen am 16.03.2020 um 15:51 Uhr.
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