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Politik:
Witt: Energiewende führt zu Massenarbeitslosigkeit

Antifa sprengt „Dialog P“-Veranstaltung an der Max-Brauer-Schule in Hamburg / im Herbst 2019 hatte die AfD an genau dieser Schule linksextreme Antifa-Umtriebe aufgedeckt


AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, Fraktionsvorsitzender in Hamburg, war heute im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Dialog P“ an der Max-Brauer-Schule in Altona mit Bürgerschaftsabgeordneten anderer Fraktionen zu einer Diskussionsrunde eingeladen. Doch dazu kam es nicht. Schüler und schulfremde Personen der linksextremen Antifa verhinderten den Zutritt Wolfs zum Schulgebäude, so dass sich die Schulleitung genötigt sah, die Veranstaltung abzusagen. Sie wollte die Veranstaltung nicht ohne den AfD-Vertreter durchführen. Die Polizei war im Einsatz. Das Projekt „Dialog P“ der Bürgerschaft soll Begegnungen zwischen Jugend und Politik ermöglichen.



Dazu erklärt AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, Fraktionsvorsitzender in Hamburg:



„Gestern sprachen wir in der Hamburgischen Bürgerschaft über Meinungsfreiheit und die meisten Abgeordneten waren sich einig: Meinungsfreiheit existiere in Hamburg problemlos und für alle und von einer ‘Krise der Meinungsfreiheit‘ zu reden, sei Populismus und Wahlkampfgetöse. Heute wurden alle eines Besseren belehrt. Ja, die Meinungsfreiheit steckt in einer tiefen Krise. In Hamburg steht die Meinungsfreiheit auf der Roten Liste der gefährdeten Grundrechte. Es gibt ein Demokratiedefizit! Schade, dass der demokratiebejahende Teil der Schülerschaft von der Antifa mit antidemokratischen Methoden mundtot gemacht wurde. Die Antifa bedient sich ihrer üblichen extremistischen Methoden, indem sie Andersdenkende mit Drohungen einschüchtern und aus dem demokratischen Diskurs ausgrenzen will. Ich danke den eingesetzten Polizeibeamten für ihren Einsatz.“
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Beatrix von Storch: „Asylverfahren bleibt eine Farce – kaum Widerrufe bei Anerkennungen“



Wie die „WELT“ heute unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilt, sind im Jahr 2019 nur 5.610 Asylberechtigten die Schutztitel entzogen worden. Insgesamt sind in den Jahren 2010 bis 2019 trotz millionenfacher Asyl-Zuwanderung im Zuge der Grenzöffnung 2015 nicht einmal 14.000 Asylanerkennungen zurückgezogen oder widerrufen worden. In den Jahren 2000 bis 2009 lagt die Zahl der sogenannten „Widerrufe“ dagegen bei immerhin 69.000, obwohl die Zahl der Asylgesuche damals viel niedriger war als in den Jahren nach 2010, insbesondere in der Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise 2014-2016. Nach geltender Rechtslage muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von drei Jahren das Asylverfahren noch einmal überprüfen, z. B. darauf, ob die Fluchtgründe fortbestehen. Geschieht dies nicht, können Flüchtlinge schon drei bis fünf Jahre nach der Anerkennung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.



Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland:


„Die extrem niedrige Zahl der Widerrufe straft Merkels Versprechen, dass Asyl nur ‚zeitweiligen Schutz‘ bedeute, Lügen. Wie schlampig zur Zeit der Flüchtlingskrise auf ‚Asyl‘ geprüft wurde, ist allgemein bekannt. Trotzdem dürfen (fast) alle bleiben. Das deutsche Asylsystem bleibt Vehikel der Masseneinwanderung, trotz aller Gefahren. Für die von Altparteifunktionären immer wieder versprochene Trennung von Asyl und Einwanderung setzt sich in Wahrheit allein die AfD ein."
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Pressesprecher: Stephan Brandner erstattet Strafanzeige gegen Karl Lauterbach

Am heutigen Freitag erstattete der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach.

Lauterbach hatte am 14. Januar 2020 einen Beitrag auf seinem Twitterkonto verfasst, in dem er wahrheitswidrig behauptete, dass Brandner sich als ehemaliger Vorsitzender des Rechts- und Verbraucherausschusses weigere, das entsprechende Ausschussbüro zu räumen, es „besetzt“ halte. Eine Aufforderung zur Räumung gab und gibt es aber nicht, Brandner nutzt die Büros nach wie vor völlig legal. Nach 15 Jahren Parlamentserfahrung wusste Lauterbach ganz genau, dass seine Verlautbarungen frei erfunden waren. Er wollte Brandner daher bewusst diskeditieren und herabwürdigen.

Brandner bat Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere die Delikte der §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) und § 164 StGB (falsche Verdächtigung im Hinblick auf § 123 StGB - Hausfriedensbruch) zu prüfen.
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Friesen: Weltverfolgungsindex offenbart dramatische Christenverfolgung weltweit




Am Mittwoch, 15.01., wurde der Weltverfolgungsindex der christlichen Hilfsorganisation Open Doors öffentlich vorgestellt. Von den zehn Staaten mit der höchsten Intensität der Christenverfolgung sind acht mehrheitlich muslimisch. Auf Platz 1 steht weiterhin das kommunistische Nordkorea, dahinter folgen mit u.a. Afghanistan und Libyen Staaten, in denen der Westen militärisch interveniert hat.



Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Anton Friesen, Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:



„Die Christenverfolgung hat weltweit dramatische Ausmaße erreicht. Noch vor sechs Jahren fiel alleine das kommunistisch-totalitäre Nordkorea unter die Kategorie der ‚extremen Verfolgung‘. Heute sind es 50 Länder, in denen 260 Millionen Christen unter extremer Verfolgung leiden. Darunter mit Afghanistan und Libyen auch Staaten, in denen der Westen militärisch interveniert hat. Wenn wir wirklich so viel Einfluss auf die Entwicklung zum Beispiel in Afghanistan haben sollen, wie von der Bundesregierung behauptet, warum steht dann das Land seit Jahren unter den schlimmsten Christenverfolgerstaaten?

Die AfD-Fraktion schaut dieser katastrophalen Entwicklung nicht einfach zu, wir setzen uns aktiv gegen die Christenverfolgung weltweit ein.



Bereits im letzten Jahr haben wir einen Antrag eingebracht, der Sanktionen und die Kürzung der Entwicklungshilfe für Verfolgerstaaten fordert. Außerdem machen wir uns für die Unterstützung verfolgter Christen vor Ort, für Stipendienprogramme an deutschen Universitäten und Kontingente für die wirklich Verfolgten stark. Von den Altparteien wurde dieser Antrag geschlossen abgelehnt, was den Stellenwert zeigt, den sie diesem wichtigsten Menschenrechtsthema unserer Tage zuordnen.



Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland zu berufen. Das wäre ein erster Schritt, um gegen die zunehmende Christenfeindlichkeit hierzulande vorzugehen. Die Bundesrepublik hat als christlich geprägtes Land eine besondere Verantwortung für Menschen dieses Glaubens. Christen müssen daher im besonderen Fokus der Bundesregierung stehen und nach allen Kräften unterstützt werden.



Das ist leider bislang nicht der Fall, wie man exemplarisch an den Aktivitäten der sogenannten Menschenrechtsbeauftragten, Bärbel Kofler, und ihrem Amtsvorgänger und sozialdemokratischen Parteigenossen, Christoph Strässer, sieht. Beide besuchten während ihrer jeweiligen Amtszeit keine einzige Veranstaltung zum Thema Christenverfolgung. Lediglich auf einer Veranstaltung wurde das Thema Religionsfreiheit im Allgemeinen thematisiert. Dafür wurden zwei Veranstaltungen von den Menschenrechtsbeauftragten seit 2014 besucht, welche sich mit LSBTI und ‚Homophobie‘ beschäftigt haben. Die Interessen von Randgruppen sind dieser Bundesregierung offensichtlich mehr wert als die von Millionen unserer christlichen Glaubensgeschwister weltweit.“
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Witt: Energiewende führt zu Massenarbeitslosigkeit

Der Energieriese RWE muss innerhalb der nächsten zwei Jahre acht Kohlekraftwerke stilllegen. Laut einer Pressemittelung des Konzerns sind unmittelbar 3.000 Braunkohlekumpel von einer Entlassung betroffen. Bis 2030 müssen weitere 3.000 ihren Hut nehmen.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Uwe Witt, erklärt dazu:
„Dieser Energie- und Klimapolitik der Regierung fehlt jedes Fünkchen gesunder Menschenverstand und Anstand gegenüber den Arbeitnehmern. Man geht sprichwörtlich über Leichen – und die Leiche heißt Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die Folgen der desaströsen Energie- und Klimapolitik tragen wieder einmal die Arbeitnehmer.
Für die Stilllegung der Kraftwerke kassiert RWE eine Entschädigung vom Bund in Höhe von 2,8 Milliarden Euro. Geld, das besser an die Kumpel, die ihre Existenz verlieren, ausgekehrt hätte werden müssen.

Arbeitsminister Hubertus Heil leidet weiterhin an Realitätsverlust und will die drohenden Gefahren für den deutschen Arbeiter nicht wahrhaben. Herr Arbeitsminister Heil, so sieht ‚Arbeit von morgen‘ in der Realität aus: keine Arbeit!“

Eingetragen am 17.01.2020 um 04:42 Uhr.
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