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Schneider: Verweigerung darf nicht belohnt werden – Bundesagentur für Arbeit setzt Hartz-Sanktionen für unter 25-Jährige aus
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 sind Sanktionen bei Hartz-IV teilweise verfassungswidrig. Nun setzt die Bundesagentur für Arbeit die Sanktionen gegen unter 25-Jährige aus.
Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jörg Schneider, mit: „Gerade für junge Menschen, die noch nie gearbeitet haben und keine sozialen Verpflichtungen haben, werden großzügig gewährte Sozialleistungen schnell zu einer Falle.
Keine Arbeit, häufig auch kein Schul- oder Berufsabschluss, kein strukturierter Tagesablauf – aber das Geld vom Staat kommt monatlich. Wenn dann irgendwann erkannt wird, dass dies kein tragfähiger Lebensentwurf ist, ist es oft schon zu spät: Betriebe winken ab, und selbst wenn es mit der Bewerbung klappt, funktioniert die Eingliederung in den Arbeitsalltag nicht mehr.
Gerade junge Menschen ohne Arbeit müssen daher besonders gefördert und gefordert werden. Sie müssen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch, dass Fehlverhalten Konsequenzen haben kann.
Schließlich: Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu Sanktionen gegen unter 25-Jährige noch gar nicht geäußert, diese übereilte Entscheidung der Bundesagentur ist daher nicht nur schädlich, sondern auch unnötig.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Frohnmaier: Agentur für Wirtschaft und Entwicklung ist Steuergeld-Verschwendung
In der 42. Sitzung des Bundestags-Entwicklungsausschusses zog die Bundesregierung Bilanz zur bisherigen Tätigkeit der „Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“. Den Fragen der Abgeordneten stellte sich auch die Leiterin der AWE, Dr. Corinna Franke-Wöller.
Die AWE berät Unternehmen auf Anfrage, die sich in Schwellen- und Entwicklungsländern engagieren wollen, und vermittelt diese gegebenenfalls in passende Förderstrukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Über 4.500 solcher Anfragen seien seit Gründung der AWE im Jahr 2016 bearbeitet worden.
Der Entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, erklärt hierzu: „Die Arbeitsbilanz der AWE ist ernüchternd. Auf meine Nachfrage konnten die Vertreter von Entwicklungsministerium und Agentur nicht erklären, was aus diesen 4.500 Beratungen konkret folgte. An welche Instrumente und Institutionen konnte mit welchem Ergebnis vermittelt werden? Wie viele Investitionen wurden getätigt? Über die genauen Arbeitsergebnisse der Agentur wissen wir also nichts. Sie begleitet Unternehmen auch nicht über die Beratung und Vermittlung hinaus, beispielsweise bei der Förderantragstellung.
Der Parlamentarische Staatssekretär Barthle (CDU) führte aus, dass das Entwicklungsministerium die Agentur eingerichtet habe, weil die bestehenden Strukturen im Ministerium und in den zahlreichen staatlichen und privaten Beratungs- und Förderinstituten sowie den entwicklungspolitischen Organisationen nicht ausgereicht hätten. Statt die etablierten und den Unternehmen bereits bekannten Strukturen aber entsprechend zu erweitern und zu bündeln, hat das BMZ eine Agentur erfunden, deren Arbeitsfeld vielen Akteuren noch immer unklar ist.
Für ihre Arbeit steht der Agentur bis 2020 ein Budget von 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. Von dem bereits verausgabten Geld wurde allein ein Fünftel für Werbung aufgebracht, um die Agentur bei potenziellen Kunden überhaupt erst bekannt zu machen. Das ist eine Verschwendung von Steuergeldern, die sofort beendet werden muss.“ --------------------------------------------------------------------------------- Gottschalk: Der Mittelstand muss gestärkt und geschützt werden!
Heute wurde im Plenum der Antrag der FDP-Fraktion zum „Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine moderne Unternehmensbesteuerung“ beraten.
Kay Gottschalk, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses, hierzu: „Dieser wirklich sinnvolle Antrag von der FDP fand leider schon im Finanzausschuss keine Mehrheiten.
Ich sehe es als unsere Pflicht an das Herzstück unserer deutschen Wirtschaft – den Mittelstand – zu stärken und zu schützen. Im Mittelbestand sind laut IfM Bonn 99,6 Prozent der Unternehmen tätig. Im Jahr 2017 wurden hier 39,4 Millionen Arbeitnehmer beschäftig. Diese wirtschaftlichen Leistungsträger gilt es zu schützen.
Durch eine in den letzten Jahrzehnten verfehlte Unternehmensfinanzpolitik wurden und werden die steuerzahlenden Bürger von der Regierung jedoch hängen gelassen. Daher gab es in diesem Bereich schon zahlreiche Massenentlassungen und es stehen noch einige bevor.
Dem sollte dringend entgegengewirkt werden. Aber eine sinnvolle Reform der Unternehmensbesteuerung traut die AfD aus Erfahrung der GroKo nicht zu, denn diese hat bisher nur unter Beweis gestellt Arbeitsplätze vernichten zu können.
Umso bedauerlicher, dass der Antrag der FDP nur die Unterstützung der AfD-Fraktion hat. Wir werden die GroKo jedenfalls weiter an ihren Taten messen.“ |