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Politik:
Oberbürgermeister René Wilke verfügt erste Ausweisung


Gegen einen Mann aus Pakistan im Alter von Mitte 20 ist in dieser Woche eine Ausweisungsverfügung der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) erlassen worden.

Frankfurt (Oder) (pm). Zu den Ausweisungsgründen, die durch die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) zu würdigen waren, gehören erhebliche Rechtsverletzungen. So ist der Betroffene nach Stellung seines Asylantrages im Jahr 2013 und seiner Zuweisung nach Frankfurt (Oder) wegen einer Reihe von Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Derzeit verbüßt der Mann eine mehrjährige Haftstrafe.

Weder konnte der Betroffene im Rahmen des Ausweisungsverfahrens glaubhaft machen, die öffentliche Sicherheit künftig nicht mehr zu gefährden, noch fanden sich Anhaltspunkte für soziale Bindungen im Bundesgebiet oder weitere entlastende Argumente, die eine positive Verhaltensprognose rechtfertigen würden.

Die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) kommt in diesem Falle zu dem Schluss, das Ausweisungsinteresse höher einzuschätzen, als das Bleibeinteresse des Betroffenen.

Die bisherige Aufenthaltsduldung aufhebend, verfügte Oberbürgermeister René Wilke jetzt die Ausweisung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Verbüßung der derzeitigen Haftstrafe. Das damit verbundene Einreise- und Aufenthaltsverbot wird befristet auf die Dauer von sieben Jahren bei nachgewiesener Drogenfreiheit. Tritt diese Bedingung nicht ein, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Beginn der Frist ist der Tag, an dem der Ausgewiesene nachweislich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt.

Gegen den erlassenen Ausweisungsbescheid kann der Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben.

Oberbürgermeister René Wilke: „In Frankfurt (Oder) werden enorme und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, damit Integration gelingt. Durch uns als Stadt, soziale Träger, die Zivilgesellschaft und Geflüchtete. Gegenüber ausländischen Personen, die sich dem verschließen und stattdessen eine Gefahr für die Sicherheit aller hier lebenden Menschen darstellen, greifen wir als letztes Mittel zu Ausweisungsverfahren. An diesem Weg halten wir weiter fest, so lange der Bundesgesetzgeber keine geeigneteren Mittel findet.“

Eingetragen am 30.03.2019 um 05:05 Uhr.
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