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- Nächste Anglerprüfung im März - Verlängerung der Jagdscheine und Kassierung des Kreisjagdverbandes Frankfurt (Oder) ---------------------------------------------------------------------------------- Nächste Anglerprüfung im März
Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, dem 16. März 2017 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19). Bewerber können sich noch bis spätestens 3.März.2017 zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 bei der unteren Fischereibehörde anmelden, Telefon 0335 5523214; E-Mail Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de Anträge und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder). Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter http://www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/ veröffentlicht. ---------------------------------------------------------------------------------- Verlängerung der Jagdscheine und Kassierung des Kreisjagdverbandes Frankfurt (Oder)
Der Kreisjagdverband Frankfurt (Oder) führt am Dienstag, dem 21.Februar 2017 von 15.30 bis 18.00 Uhr und am Donnerstag, dem 7.März 2017 von 15.30 bis 18.00 Uhr. in den Räumen der unteren Jagdbehörde Frankfurt (Oder), Goepelstr. 38 in Frankfurt (Oder) die jährliche Kassierung durch und gibt die zur Jagdscheinverlängerung notwendigen Jagdhaftpflichtversicherungen aus. Gleichzeitig können die Jagdscheine verlängert werden. Jagdscheine die nicht mehr verlängert werden können, werden neu ausgestellt. Hierzu ist ein aktuelles Passbild notwendig.
Vor der Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines hat die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung zu erfolgen. Deshalb ist der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines bei der unteren Jagdbehörde mindestens eine Woche vorher einzureichen (z. B. per Post). Anträge können bei der unteren Jagdbehörde, auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder) bezogen oder auf der Internetseite des Kreisjagdverbandes heruntergeladen werden.
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